Gas anmelden in der neuen Wohnung
Bei Einzug in eine neue Wohnung oder ein Haus mit Gasanschluss müssen Mieter entscheiden, wo sie ihr Gas anmelden und welchen Gaslieferanten sie wählen möchten. Es besteht keine Sorge, dass Gas an eine bestimmte Adresse nicht geliefert werden kann, da die gesetzliche Grundversorgung sicherstellt, dass alle Haushalte mit Gas versorgt werden können. Allerdings variieren die Gaspreise erheblich zwischen den Anbietern. Daher ist es immer ratsam, die Gaspreise zu vergleichen, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet. Hierbei kann der Gasvergleichsrechner von Synterra besonders hilfreich sein.
Mit der Grundversorgung von Gas
Wenn man in eine Wohnanlage zieht und beispielsweise einen Gasherd in der Küche hat, kann man diesen in der Regel direkt verwenden, auch ohne einen Vertrag mit einem Gasversorger abzuschließen. Der Grundversorger des Wohngebiets übernimmt automatisch die Gasversorgung einer Wohnung, auch ohne Vertragsabschluss. Der Hauptlieferant ist der Gasversorger, der die meisten Haushalte in einem bestimmten Gebiet mit Gas versorgt.
Der Grundversorger kann sich im Laufe der Zeit ändern und wird periodisch festgelegt. Der Gaslieferant garantiert die Anschlussmöglichkeit vor Ort, falls der nicht-grundversorgende Gasversorger ausfällt, der die Gasheizung bereitstellt. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Haushalt, der darauf angewiesen ist, ohne Gasversorgung bleibt.
Dies ist auch für Kunden relevant, die aufgrund negativer Einträge in der Schufa keinen Vertrag mit ihrem Wunschlieferanten abschließen können. Natürlich können Gasverbraucher auch freiwillig beim Grundversorger bleiben und dort Gas anmelden. Wenn man sich nicht sicher ist, welcher Gasanbieter die Grundversorgung in einem neuen Wohngebiet übernimmt, kann man den Vermieter fragen. In der Regel handelt es sich dabei um lokale Stadtwerke. Die Gasanmeldung ist nicht nur im Grundtarif des Versorgers möglich, sondern auch über verschiedene andere Tarifpläne.
Ganz einfach Gas anmelden bei Ihrem Wunschanbieter
Der lokale Grundversorger ist ein vernünftiger Ausgangspunkt, aber die Gaspreise der örtlichen Stadtwerke sind in den meisten Fällen nicht die günstigsten zum Gas anmelden. Vor dem Umzug und der Anmeldung eines Gasanschlusses empfiehlt es sich, sich rechtzeitig über attraktive Gaspreise im Gasvergleich zu informieren. Sie können sich zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihrem gewählten Gasversorger anmelden. Am besten informiert man den neuen Anbieter einige Wochen vor dem Umzug. Ein schneller Gasanbieterwechsel mit Prämie ist dennoch möglich, da der Grundtarif des örtlichen Gasversorgers eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen hat.
Auch in der Grundversorgung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit, sodass der Anbieter jederzeit gewechselt werden kann. Ein weiterer Grund, sich bei einem neuen Gasanbieter anzumelden, kann sein, dass sich die neue Wohnung in einem Gebiet befindet, das der Anbieter nicht regelmäßig beliefert. In diesem Fall hat man ein Sonderkündigungsrecht und die reguläre Kündigungsfrist gilt nicht.
Unser Gaspreisrechner hilft Ihnen dabei, den besten Preis für ein neues Wohngebiet zu finden, da er nicht nur den besten Preis anzeigt, sondern auch eine Übersicht möglicher Anbieter bietet. Wenn der bisherige Lieferant jedoch zur neuen Adresse liefern kann, genügt oft ein rechtzeitiger Anruf, um die Gaslieferung umzumelden.
Wichtige Informationen für die Gasanmeldung in der Wohnung oder im Haus
Egal ob in einer neuen Wohnung oder beim Hauskauf: Die An- oder Ummeldung für Gas ist ein einfacher Vorgang. Wenn Sie den Gaspreisvergleich von Synterra nutzen, können Sie sich einfach online bei Ihrem gewählten Gasanbieter registrieren, direkt nachdem Sie sich für einen Tarif entschieden haben. Die Daten, die Neukunden bei der Gasanmeldung angeben müssen, sind wie folgt:
- Vor- und Nachname
- Lieferadresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Zählernummer
- Voraussichtlicher Gasverbrauch pro Jahr
- Zählerstand bei Einzug
Um den besten Tarif zu ermitteln, müssen Sie lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch in kWh kennen. Den zweiten Wert finden Sie möglicherweise auf der letzten jährlichen Gasrechnung. Wenn Sie zum ersten Mal Erdgas beantragen oder wissen, dass sich der Verbrauch durch den Umzug erhöhen wird, können Sie auch die Quadratmeterzahl der neuen Wohnfläche angeben. Die Eingabe personenbezogener Daten kann jedoch warten, bis Sie eine Tarifentscheidung im Ökogasvergleich getroffen haben.
Die Kündigung beim örtlichen Grundversorger
Bei der Anmeldung für Gas übernimmt der neue Versorger automatisch die Vertragsauflösung mit dem bisherigen Versorger, auch wenn Sie sich noch in der Grundversorgung befinden. Eine Kündigung des Vertrags mit einem Gasversorger ist in der Regel nicht erforderlich, sofern es sich nicht um einen Sonderkündigungsfall handelt, der die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist berücksichtigt. Falls Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten Sie vor dem Gaspreisvergleich selbst ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter senden.
Dies kann beispielsweise bei steigenden Gaspreisen der Fall sein. Sie sollten auch kündigen, wenn die reguläre Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wenn Sie aufgrund eines Umzugs an einem anderen Ort Gas sparen möchten, können Sie auch zum Umzugsdatum kündigen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag eine Umzugsklausel enthält. Für den Fall von Strompreiserhöhungen haben wir auch einen transparenten Stromvergleich entwickelt.